Eventims „print@home“-Gebühr unzulässig
Der BGH hat nun in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden
und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).
Der BGH hat nun in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden
und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).