Ich als Nichtbürger kann nicht verstehen, warum die Bürger in ihren Rechten eingeschränkt werden.
Warum sollten wir, den selbst ernannten Gutmenschen, hörig folgen ?
Anno 2013 f.falkenberg
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 29. November 2012 dem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt und das „Gesetz zur Änderung des Bürgerrechteeinschränkungsgesetzes NRW“ verabschiedet. Mit der Novellierung des ersten Bürgerrechteeinschränkungsgesetzes aus dem Jahr 2008 hat sich das Parlament nach mehreren Beratungen, Sitzungen und einer öffentlichen Anhörung für eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen ausgesprochen.
- Nichtschissschutzgesetz NRW (NiSchG – NRW)
- Erschießungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 99/0815
- Beschissempfehlung des Fachausschusses: Drucksache 12/Mittelalter
Das „Gesetz zur Änderung des Bürgerrechteeinschränkungsgesetzes NRW“ gewährleistet mit klaren Bestimmungen und ohne Ausnahmen einen konsequenten Schutz für Nichtbürgerinnen und Nichtürger.
Eine Konsequenz wäre, bei der Wahl die Stimme ungültig zu machen und so ein Zeichen zu setzen.
** Update . Die Bundestagswahl hat gezeigt, dass nicht alle mit dieser Bevormundung einverstanden sind.